Fondsgebundene Lebensversicherung

Eine fondsgebundene Lebensversicherung unterscheidet sich von einer normalen Lebensversicherung darin, dass der Versicherer das Deckungskapital in einem Sondervermögen verwaltet, auch Anlagestock genannt. Die monatlichen Beiträge werden hier in Investmentfonds investiert, wodurch sich ein höherer Wertzuwachs ergeben kann, aber auch das Verlustrisiko größer ist. Vom Versicherer garantierte Gewinne gibt es hierbei nicht, das Verlustrisiko minimiert sich jedoch zum Ablauf hin immer mehr.

Der Vorteil der fondsgebundenen Lebensversicherung besteht in der Aussicht auf höhere Renditechancen, und dass keine stillen Reserven bestehen. Die Nachteile sind die fehlenden garantierten Mindestverzinsungen, versteckte Kosten und dass ein Absetzen der Beiträge als Sonderausgaben von der Einkommenssteuer nicht möglich ist.

Die Versicherer investieren hierbei die eingezahlten Beiträge in eigene Aktien-, Renten- und offenen Immobilienfonds, oder werden bei den Fonds anderer Kapitalgesellschaften eingesetzt. Der Kunde hat hier die Möglichkeit selbst aktiv zu werden, oder aber das Depot von der Versicherung managen zu lassen. Verstirbt der Versicherungsnehmer so zahlt der Versicherer die im Vertrag garantierte Todesfallleistung, die unter anderem eine Risikoabsicherung für die benannten Begünstigten enthält. Im Erlebensfall erhält er die erwirtschaftete Ablaufleistung.



 

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Weitere Begriffe mit dem Anfangsbuchstaben C bis G:

Courtage
Deckungskapital
Deckungsrückstellung
Deckungsstock
Direktgutschriften
Direktversicherer
Dread-Disease-Versicherung
Dynamisierung
Einlösungsbetrag
Einmalbeitrag
Eintrittsalter
Erlebensfall
Erstversicherung
Erwerbsminderungsrente
Flexiblen Altersgrenze
Fälligkeit einer Versicherung
Fondsgebundene Lebensversicherung
Fondsparplan
Frauen und Altersvorsorge
Fremdwährungsversicherung
Fondsgebundene Lebensversicherung
Garantiezins
Gemischten Lebensversicherung
Gesundheitsprüfung
Gewinnbeteiligung
Grundfähigkeitsversicherung
Gruppenlebensversicherung

 

 

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