Bei der flexiblen Altersgrenze bietet der Versicherer dem Versicherungsnehmer die Möglichkeit, die Vertragslaufzeit seiner Versicherung unter bestimmten Voraussetzungen zu verkürzen oder zu verlängern. Bei der Verkürzung der Laufzeit fällt auch die Auszahlung der Versicherungsleistung dementsprechend geringer aus.
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