Versicherungsunternehmen geben seit 1984 Überschussbeteiligungen aus Lebensversicherungsverträgen in Form von Direktgutschriften oder Sofort-Gewinnbeteiligungen an die Versicherungsnehmer weiter. Dieser erwirtschaftete Überschuss hat für die Versicherten den Vorteil, dass für ihn eine höhere Verzinsung anfällt, wie vor dem Jahr 1984 als die Gewinne noch der RfB, der Rückstellung für die Beitrags-Rückerstattung zugeführt wurden.
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