Deckungsrückstellung bei der Lebensversicherung

Die Bildung einer Deckungsrückstellung bei einer Lebensversicherung durch den Versicherer gewährleistet dem Versicherungsnehmer, dass die durch den Versicherungsvertrag vereinbarten Leistungen jederzeit erbracht werden können. In den Lebensversicherungen werden monatlich gleich bleibende Beiträge über die gesamte Versicherungsdauer gezahlt.
Je älter der Versicherungsnehmer wird, umso höher wird das Sterblichkeitsrisiko der Versicherungsnehmer, und damit auch die Aufwendungen für den Versicherer. Zu Beginn der Versicherungsdauer wird die Leistung weniger in Anspruch genommen, wodurch sich für den Versicherer ein geringeres Risiko ergibt, in dieser Zeit wird mehr als der nötige Risikobeitrag gezahlt.
Im Laufe der Jahre jedoch steigt das Risiko für den Versicherer, und mit einer Deckungsrückstellung der nicht benötigten Beitragsteile sichert er die Deckung im Falle der Sterbefall-Leistungen ab.



 

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Weitere Begriffe mit dem Anfangsbuchstaben C bis G:

Courtage
Deckungskapital
Deckungsrückstellung
Deckungsstock
Direktgutschriften
Direktversicherer
Dread-Disease-Versicherung
Dynamisierung
Einlösungsbetrag
Einmalbeitrag
Eintrittsalter
Erlebensfall
Erstversicherung
Erwerbsminderungsrente
Flexiblen Altersgrenze
Fälligkeit einer Versicherung
Fondsgebundene Lebensversicherung
Fondsparplan
Frauen und Altersvorsorge
Fremdwährungsversicherung
Fondsgebundene Lebensversicherung
Garantiezins
Gemischten Lebensversicherung
Gesundheitsprüfung
Gewinnbeteiligung
Grundfähigkeitsversicherung
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