Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung

Eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung dient zur Absicherung gegen die finanziellen Folgen im Falle einer Berufsunfähigkeit. Der Abschluss einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ) ist nur im Zusammenhang mit einer Kapitallebens-, Risikolebens-, oder einer privaten Rentenversicherung möglich. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann allerdings als eigenständiger Vertrag abgeschlossen werden.

Im Falle der Berufsunfähigkeit zahlt die Versicherung eine Rente, die in der Regel ab einer Berufsunfähigkeit von 50% ausgezahlt wird, jedoch ist auch eine individuelle Absicherung bereits ab 25% möglich, die jedoch mit dem Versicherer vereinbart werden muss. Die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung schließt auch die Beitragsbefreiung für die weitere Versicherungsdauer bis zur Hauptfälligkeit der jeweiligen Kapitallebens- Risikolebens- oder privaten Rentenversicherung ein, wobei die Hauptversicherung je nach Wunsch mit oder ohne Beibehaltung der Dynamik weiter geführt werden kann.

Die Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente erfolgt entweder nach % oder als fester Betrag, der in der Versicherung festgelegt wird. Die Feststellung einer Pflegebedürftigkeit mit der Festsetzung nach Pflegestufe 1, wodurch die Berufsausübung entweder ganz oder teilweise eingeschränkt ist, wird ebenfalls durch die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung abgedeckt.



 

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