Beleihung Lebensversicherung

Eine Lebensversicherung kann in der Regel bis zur Höhe des Rückkaufswertes beliehen werden, diese Lebensversicherung Beleihung wird auch Policendarlehen genannt. Eine Beleihung einer Lebensversicherung wird meist in Anspruch genommen um den Abschluss eines Bankkredites zu umgehen, da eine Beleihung günstiger ist. Hier liegen die Zinsen meist unter 7%.

Beliehen werden können allerdings nur Lebensversicherungen und Rentenversicherungen, die einen Sparvorgang einhalten. Beim Eintritt eines Versicherungsfalles wird der als Darlehen ausgezahlte Betrag mit der Gesamtversicherungsleistung verrechnet, falls die Rückzahlung bis dahin noch nicht erfolgt ist.



 

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Weitere Begriffe mit dem Anfangsbuchstaben A bis B:

Ablaufleistung
Abschlusskosten
Abtretung
Alterseinkünftegesetz
Altersgrenzen
Altersvermögens-Ergänzungsgesetz
Altersvermögensgesetz
Anfechtung
Anlagestock
Annahmebestätigung
Anpassungsversicherung
Anrechnungsverbot
Anschlussversicherung
Antragsmodell
Arbeitslosengeld 2
Auflösungsoption
Aufrechnung
Aufschubzeit
Ausbildungsversicherungen
Ausfalldeckung
Aussteuerversicherungen
Barwert
Basis-Rente
Befreiende Lebensversicherung
Beginnverlegung
Beitragsanpassungsklausel
Beitragsberechnung
Beitragsbestandteile
Beitragsdepot
Beitragsfreistellung
Beitragsrückerstattung
Beitragsverrechnung
Beitragszahler
Beleihung
Berufsgenossenschaften
Berufsunfähigkeit
Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung
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