Beitragszahler zu Versicherungen

Als Beitragszahler zu Versicherungen wird die Person bezeichnet, die die monatlichen Beiträge an den Versicherer zahlt. Der Beitragszahler muss nicht unbedingt auch die zu versichernde Person oder der Versicherungsnehmer sein, auf dessen Namen die Versicherung abgeschlossen wird.

Ein Vater zahlt zum Beispiel die monatlichen Beiträge für die Versicherung seines Sohnes, damit ist der Sohn der Versicherungsnehmer, der Vater der Beitragszahler. Der Sohn hat als Versicherungsnehmer die alleinigen Rechte aus der Versicherung, sollte der Vater die Beiträge nicht mehr zahlen hat die Versicherung das Recht die Beiträge vom Sohn einzufordern. Weichen die versicherte Person, der Versicherungsnehmer und der Beitragszahler voneinander ab, so muss beim Abschluss des Vertrages die Zustimmung aller eingeholt werden.



 

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