Die Beitragsverrechnung bei Versicherungen bezeichnet eine spezielle Form der Überschussverwendung, indem der Versicherer die zu zahlenden Versicherungsbeiträge (Prämien) mit den Überschüssen, die das Versicherungsunternehmen erwirtschaftet hat verrechnet. Somit ergibt sich für die Versicherten eine Reduzierung des zu zahlenden Beitrages, wobei das Risiko gleich bleibt.
Dies wird meist in Versicherungen angewandt bei denen keine Kapitalbildung erfolgt, wie der Risikolebensversicherung. Im Falle der Beitragsverrechnung bleibt auch bei der Reduzierung der Beiträge der Versicherungsschutz voll erhalten. Die Beitragsverrechnung entspricht einer Sofortgewinnbeteiligung, und ist nicht mit der Beitragsverrechnung zu verwechseln.
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