Beitragsrückerstattung bei Versicherungen

Die Beitragsrückerstattung erfolgt von den Versicherern an den Versicherungsnehmer, und ist die Rückleistung von Beiträgen entweder als erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung (Beitragsrückgewähr), oder als erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung in Form einer Gewinnbeteiligung.
Bei der erfolgsunabhängigen Beitragsrückerstattung erfolgt zum Beispiel eine Beitragsrückerstattung für Versicherte, die eine Krankenversicherung nicht in Anspruch genommen haben und wird somit unabhängig vom Erfolg des Versicherungsunternehmens gezahlt.
Die erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung richtet sich nach dem Erfolg des Unternehmens, und wird z.B. in Form eines Risikoüberschusses (das Unternehmen hat eine niedrigere Schadensquote als einkalkuliert), in Form eines Zinsüberschusses (höhere Kapitalerträge), als Kostenüberschuss (niedrigere Verwaltungskosten) oder als nicht genutzter Sicherheitszuschlag an die Versicherten weiter gegeben. Die Beitragsrückerstattung erfolgt entweder in Form von Barzahlungen, in Form eines Bonussystems oder in Form von Einmalbeiträgen die verwendet werden um die Beiträge zu senken oder konstant zu halten.



 

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Weitere Begriffe mit dem Anfangsbuchstaben A bis B:

Ablaufleistung
Abschlusskosten
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Alterseinkünftegesetz
Altersgrenzen
Altersvermögens-Ergänzungsgesetz
Altersvermögensgesetz
Anfechtung
Anlagestock
Annahmebestätigung
Anpassungsversicherung
Anrechnungsverbot
Anschlussversicherung
Antragsmodell
Arbeitslosengeld 2
Auflösungsoption
Aufrechnung
Aufschubzeit
Ausbildungsversicherungen
Ausfalldeckung
Aussteuerversicherungen
Barwert
Basis-Rente
Befreiende Lebensversicherung
Beginnverlegung
Beitragsanpassungsklausel
Beitragsberechnung
Beitragsbestandteile
Beitragsdepot
Beitragsfreistellung
Beitragsrückerstattung
Beitragsverrechnung
Beitragszahler
Beleihung
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Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung
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