Beitragsfreistellung - Lebensversicherung beitragsfrei stellen

Die Möglichkeit der Beitragsfreistellung besteht bei unterschiedlichen Versicherungen, und wird vertraglich vereinbart. Die Beitragsfreistellung einer Lebensversicherung ist erst ab dem Erreichen des Mindestrückkaufwertes der Lebensversicherung möglich. Der Grund um eine Lebensversicherung beitragsfrei zu stellen kann beispielsweise ein finanzieller Engpass sein, und die Versicherung läuft somit für einen bestimmten Zeitraum oder bis zum Ende der Vertagslaufzeit ohne Beiträge weiter. Der Versicherungsschutz bleibt somit bestehen, aber die Versicherungssumme sowie die Leistungen bei dem Eintritt eines Versicherungsfalles werden erheblich verringert. Der Versicherer errechnet bei Beitragsfreistellung den bis dahin aufgebauten Versicherungsschutz, die ursprünglich geplante Versicherungssumme ist somit hinfällig. Wird die Beitragszahlung innerhalb von sechs Monaten wieder aufgenommen, erfolgt eine Widerinkraftsetzung des Vertrages ohne nochmalige Gesundheitsprüfung.



 

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Weitere Begriffe mit dem Anfangsbuchstaben A bis B:

Ablaufleistung
Abschlusskosten
Abtretung
Alterseinkünftegesetz
Altersgrenzen
Altersvermögens-Ergänzungsgesetz
Altersvermögensgesetz
Anfechtung
Anlagestock
Annahmebestätigung
Anpassungsversicherung
Anrechnungsverbot
Anschlussversicherung
Antragsmodell
Arbeitslosengeld 2
Auflösungsoption
Aufrechnung
Aufschubzeit
Ausbildungsversicherungen
Ausfalldeckung
Aussteuerversicherungen
Barwert
Basis-Rente
Befreiende Lebensversicherung
Beginnverlegung
Beitragsanpassungsklausel
Beitragsberechnung
Beitragsbestandteile
Beitragsdepot
Beitragsfreistellung
Beitragsrückerstattung
Beitragsverrechnung
Beitragszahler
Beleihung
Berufsgenossenschaften
Berufsunfähigkeit
Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung
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