Beitragsbestandteile einer Lebensversicherung

Die Beitragsbestandteile für eine Lebensversicherung setzen sich aus einem Risiko- und einem Kostenanteil zusammen, ist eine Versicherungsleistung für den Erlebensfall vereinbart kommt ein Sparanteil hinzu. Mit dem Risikoanteil werden die Versicherungsleistungen im Todesfall, Erwerbs- oder Berufsunfähigkeitfall abgesichert, die der Versicherer dem Versicherungsnehmer zu leisten hat. Im Kostenanteil sind alle Kosten enthalten die für die Vertragsführung entstehen, er setzt sich aus dem Verwaltungs- und Abschlusskostenanteil zusammen.

Inkassokosten, Kosten für Bestandsführung- und Bearbeitung werden durch den Verwaltungskostenanteil gedeckt. Abschlusskosten entstehen bei der Einholung von Gesundheitsauskünften, oder bei der Ausstellung des Versicherungsscheines. Dieser Kostenanteil belastet bei Versicherungsbeginn die Deckungsrückstellung, das heißt die Verrechnung erfolgt über die gesamte Beitragszahlungsdauer durch den im Beitrag enthaltenen Abschlusskostenanteil. Der Sparanteil garantiert die vereinbarte Versicherungsleistung im Erlebensfall, hier werden die Beitragsanteile mit einer garantierten Verzinsung in der Deckungsrückstellung angespart.



 

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Altersvermögens-Ergänzungsgesetz
Altersvermögensgesetz
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