Eine befreiende Lebensversicherung ist mit einem Rückkaufsrecht gekoppelt, und befreit die zu versichernden Personen zugleich von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht. Befreiende Lebensversicherungen haben den Vorteil, dass sie bei eventueller Arbeitslosigkeit nicht auf die Arbeitslosenhilfe angerechnet werden, da sie als entlastend für das gesetzliche Rentensystem gelten. Sie werden somit von der Anrechnung ausgeschlossen. Diese Versicherungen werden zumeist von arbeitnehmerähnlichen Selbständigen oder Mitgliedern von kammerfähigen Berufen mit eigenständigen Versorgungswerken in Anspruch genommen.
Die befreiende Lebensversicherung muss jedoch bestimmte Bedingungen erfüllen: Leistungen bei einer eventuellen Berufsunfähigkeit, der Lauf der Versicherungsdauer mind. bis zum 60. Lebensjahr, eine Todes- und Erlebensfallleistung, die Beiträge müssen in der gleichen Höhe liegen wie die, die in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt werden müssten, und alle Voraussetzungen müssen in einem Vertrag enthalten sein. Die Möglichkeit der Beitragsbefreiung kann individuell mit den Verträgen abgeschlossen werden, somit wird die Versicherung beitragsfrei weitergeführt, und bei einem eintretenden Versicherungsfall bleibt weiterhin die Hinterbliebenenversorgung, oder die Zahlung im Falle einer Berufsunfähigkeit abgesichert.
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