Basis-Rente als Altersvorsorge

Die Basis-Rente entsteht aus Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung, landwirtschaftlichen Alterskassen, berufsständischen Versorgungswerken und aus der privaten Vorsorge für die Rentenzahlung, z.B. der Rürup-Rente. In die Basis-Rente kann eine Berufsunfähigkeits- oder auch Hinterbliebenenrente mit einbezogen werden. Die Basis-Rente ist steuerlich vergünstigt, und wird vom Staat seit dem 01.01.2005 gefördert. Diese kann nicht beliehen werden, ist nicht übertragbar und wird auch nicht vererbt, eine Veräußerung ist ebenfalls nicht zulässig.

Die Aufwendungen für die Basis-Rente sind je Person mit bis zu 20000 Euro von den Sonderausgaben abziehbar, seit 2005 für den Übergangszeitraum sind zunächst 60% begünstigt. Rentenzahlungen müssen versteuert werden, im Jahr 2005 waren es 50%, im Jahr 2040 muss die komplette Rente, also 100% versteuert werden. Von 2005-2019 greift hier die Günstigerprüfung, das heißt um steuerliche Vorteile in Anspruch nehmen zu können, muss über einen festgelegten Wert hinaus die Rente mit zusätzlichen Beiträgen gefördert werden. Problematisch wird es wenn dies aus finanziellen Gründen nicht möglich ist, die Rente aber im Rentenalter voll versteuert wird.



 

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Altersvermögens-Ergänzungsgesetz
Altersvermögensgesetz
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Basis-Rente
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