Aussteuerversicherungen auf Lebensversicherungen Basis

Aussteuerversicherungen, auch Heirats- oder Ausstattungsversicherungen genannt, werden auf einen bestimmten Zeitraum abgeschlossen. Versichert sind hierbei sowohl der Versicherungsnehmer, wie auch der Begünstigte. Die Auszahlung erfolgt wenn das versicherte Kind heiratet, oder wenn die Begünstigte Person das 25. Lebensjahr erreicht. Versicherungsnehmer ist in der Regel ein Elternteil, von dem auch die monatlichen Beiträge entrichtet werden. Stirbt der Versicherungsnehmer wird die Versicherung beitragsfrei weitergeführt. Verstirbt das zu versichernde Kind, werden im Allgemeinen alle gezahlten Beiträge zurückerstattet.



 

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Weitere Begriffe mit dem Anfangsbuchstaben A bis B:

Ablaufleistung
Abschlusskosten
Abtretung
Alterseinkünftegesetz
Altersgrenzen
Altersvermögens-Ergänzungsgesetz
Altersvermögensgesetz
Anfechtung
Anlagestock
Annahmebestätigung
Anpassungsversicherung
Anrechnungsverbot
Anschlussversicherung
Antragsmodell
Arbeitslosengeld 2
Auflösungsoption
Aufrechnung
Aufschubzeit
Ausbildungsversicherungen
Ausfalldeckung
Aussteuerversicherungen
Barwert
Basis-Rente
Befreiende Lebensversicherung
Beginnverlegung
Beitragsanpassungsklausel
Beitragsberechnung
Beitragsbestandteile
Beitragsdepot
Beitragsfreistellung
Beitragsrückerstattung
Beitragsverrechnung
Beitragszahler
Beleihung
Berufsgenossenschaften
Berufsunfähigkeit
Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung
Bezugsrecht

 

 

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