Die Ausfalldeckung bezeichnet den von einer Versicherung gewährten Versicherungsschutz z.B. bei einer Schadenersatzforderung. Der Versicherer deckt hierbei nicht die vollen Kosten ab, sondern es werden bestimmte Prozentsätze vereinbart zu denen der Versicherer auszahlt, somit wird von dem Versicherungsnehmer eine Selbstbeteiligung fällig, je nach vereinbartem Prozentsatz. Beispiel: Bei einer Kreditversicherung zahlt die Versicherung im Schadensfall 70%, der Versicherungsnehmer hat somit eine Selbstbeteiligung von 30%. Diese vom Versicherungsnehmer geforderte Selbstbeteiligung darf nicht durch eine andere Versicherung abgesichert werden.
Ist der Versicherungsnehmer oder eine von ihm mitversicherte Person selber geschädigt worden, und besteht keine Aussicht von dem Verursacher einen Schadenersatz zu bekommen zahlt die Versicherung eine bestimmte Summe aus für die andere Prozentsätze und Selbstbeteiligungen gelten. Ausgenommen sind Schadenersatzansprüche bei Höherer Gewalt oder wenn der Schuldige unbekannt ist, z.B. im Fall einer Fahrerflucht.
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