Ausbildungsversicherungen sind in der Regel Kapitalbildende Lebensversicherungen, die ein Kind in einem bestimmten Lebensabschnitt absichern sollen, z.B. in der Ausbildung, für ein Studium oder eine spätere Heirat. Diese Versicherungen werden auf einen bestimmten Zeitraum abgeschlossen, und in der Regel zahlt ein Elternteil die abgeschlossene Versicherung.
Beim Tod des Versicherungsnehmers, also des Elternteiles, wird die Versicherung dann beitragsfrei weiter geführt, und dem Kind z.B. zu Beginn der Ausbildung die Versicherungssumme ausgezahlt. Verstirbt das begünstigte Kind, so kann die Versicherung auf eine andere Person übertragen werden.
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