Die Aufschubzeit bezeichnet den Zeitraum der zwischen dem Vertragsbeginn und der Zahlung der Versicherungsleistung liegt, z.B. bei einer abgeschlossenen Rentenversicherung (auch aufgeschobene Rente genannt). Innerhalb dieser Aufschubzeit ist der Versicherungsnehmer verpflichtet seine monatlichen Beiträge an die Versicherung zu entrichten, und die Versicherungsgesellschaft verpflichtet sich den zugesicherten Versicherungsschutz zu erbringen.
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