Für private Rentenversicherungen, und auch Kapitallebensversicherungen besteht die Möglichkeit bei Vertragsabschluss eine Auflösungsoption zu vereinbaren. Sinnvoll ist dies wenn die Versicherung zur Altersvorsorge verwendet wird, sich der Versicherungsnehmer bei Vertragsabschluss aber nicht sicher ist, zu welchem Zeitpunkt der Eintritt in den Ruhestand erfolgen soll.
Mit der Vereinbarung zur Auflösungsoption besteht z.B. die Möglichkeit den bestehenden Vertrag ca. 5 Jahre vor Versicherungsablauf aufzulösen, und sich damit die bis dahin erreichte Versicherungsleistung auszahlen zu lassen. Diese Möglichkeit ist für den Versicherungsnehmer wesentlich günstiger, als den Vertrag vorzeitig zu kündigen, und den bis dahin festgelegten Rückkaufswert in Anspruch zu nehmen.
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