Auflösungsoption Lebensversicherung oder Rentenversicherung

Für private Rentenversicherungen, und auch Kapitallebensversicherungen besteht die Möglichkeit bei Vertragsabschluss eine Auflösungsoption zu vereinbaren. Sinnvoll ist dies wenn die Versicherung zur Altersvorsorge verwendet wird, sich der Versicherungsnehmer bei Vertragsabschluss aber nicht sicher ist, zu welchem Zeitpunkt der Eintritt in den Ruhestand erfolgen soll.

Mit der Vereinbarung zur Auflösungsoption besteht z.B. die Möglichkeit den bestehenden Vertrag ca. 5 Jahre vor Versicherungsablauf aufzulösen, und sich damit die bis dahin erreichte Versicherungsleistung auszahlen zu lassen. Diese Möglichkeit ist für den Versicherungsnehmer wesentlich günstiger, als den Vertrag vorzeitig zu kündigen, und den bis dahin festgelegten Rückkaufswert in Anspruch zu nehmen.



 

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Weitere Begriffe mit dem Anfangsbuchstaben A bis B:

Ablaufleistung
Abschlusskosten
Abtretung
Alterseinkünftegesetz
Altersgrenzen
Altersvermögens-Ergänzungsgesetz
Altersvermögensgesetz
Anfechtung
Anlagestock
Annahmebestätigung
Anpassungsversicherung
Anrechnungsverbot
Anschlussversicherung
Antragsmodell
Arbeitslosengeld 2
Auflösungsoption
Aufrechnung
Aufschubzeit
Ausbildungsversicherungen
Ausfalldeckung
Aussteuerversicherungen
Barwert
Basis-Rente
Befreiende Lebensversicherung
Beginnverlegung
Beitragsanpassungsklausel
Beitragsberechnung
Beitragsbestandteile
Beitragsdepot
Beitragsfreistellung
Beitragsrückerstattung
Beitragsverrechnung
Beitragszahler
Beleihung
Berufsgenossenschaften
Berufsunfähigkeit
Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung
Bezugsrecht

 

 

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