Das Antragsmodell für Versicherungen beschreibt den Vorgang bei dem Abschluss eines Versicherungsvertrages. Hierbei stellt der Versicherer seine AVB (Allgemeinen Versicherungsbedingungen ), und alle weiteren Verbraucherinformationen nach § 10 a VAG (Versicherungsaufsichtsgesetz) dem Interessierten zur Verfügung, bevor dieser überhaupt den Antrag auf eine Versicherung gestellt hat. Bei Zusendung der Versicherungsunterlagen, und abgelaufener Widerspruchsfrist gelten die AVB gemäß § 2 Abs. 1 AGBG (Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ) damit als Versicherungsbestandteil. Der Versicherungsnehmer hat somit 2 Wochen Zeit um dem Versicherungsvertrag zu widersprechen.
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