Anschlussversicherung Lebensversicherung

Eine Anschlussversicherung für eine Lebensversicherung, auch Nachversicherung genannt verlängert einen bestehenden Versicherungsvertrag, oder durch geänderte Lebensumstände werden zusätzliche Risiken mit in die Versicherung aufgenommen. Eine Anschlussversicherung erfolgt zum Beispiel nach einer Heirat, der Geburt eines Kindes, oder nach abgeschlossener Berufsausbildung. Eine Anschluss- bzw. Nachversicherung kann ohne erneute Gesundheitsprüfung erfolgen.



 

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Weitere Begriffe mit dem Anfangsbuchstaben A bis B:

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Altersgrenzen
Altersvermögens-Ergänzungsgesetz
Altersvermögensgesetz
Anfechtung
Anlagestock
Annahmebestätigung
Anpassungsversicherung
Anrechnungsverbot
Anschlussversicherung
Antragsmodell
Arbeitslosengeld 2
Auflösungsoption
Aufrechnung
Aufschubzeit
Ausbildungsversicherungen
Ausfalldeckung
Aussteuerversicherungen
Barwert
Basis-Rente
Befreiende Lebensversicherung
Beginnverlegung
Beitragsanpassungsklausel
Beitragsberechnung
Beitragsbestandteile
Beitragsdepot
Beitragsfreistellung
Beitragsrückerstattung
Beitragsverrechnung
Beitragszahler
Beleihung
Berufsgenossenschaften
Berufsunfähigkeit
Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung
Bezugsrecht

 

 

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