Anlagestock einer Lebensversicherung

In einem Anlagestock einer Lebensversicherung werden Erträge verwaltet, die sich z.B. aus Zinsen, Kursgewinnen oder auch Dividenden ergeben, diese Gewinne verbleiben im Anlagestock und erhöhen ihn somit. Gebildet wird ein Anlagestock bei Investmentfonds, oder bei mehreren Fonds die sich aus Aktienfonds, Renten- oder Immobilienfonds bilden. Diese stellen das Deckungskapital für eine fondsgebundene Lebensversicherung dar, somit ist ein Anlagestock meist an einen Aktienindex oder andere Bezugswerte gebunden.



 

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Weitere Begriffe mit dem Anfangsbuchstaben A bis B:

Ablaufleistung
Abschlusskosten
Abtretung
Alterseinkünftegesetz
Altersgrenzen
Altersvermögens-Ergänzungsgesetz
Altersvermögensgesetz
Anfechtung
Anlagestock
Annahmebestätigung
Anpassungsversicherung
Anrechnungsverbot
Anschlussversicherung
Antragsmodell
Arbeitslosengeld 2
Auflösungsoption
Aufrechnung
Aufschubzeit
Ausbildungsversicherungen
Ausfalldeckung
Aussteuerversicherungen
Barwert
Basis-Rente
Befreiende Lebensversicherung
Beginnverlegung
Beitragsanpassungsklausel
Beitragsberechnung
Beitragsbestandteile
Beitragsdepot
Beitragsfreistellung
Beitragsrückerstattung
Beitragsverrechnung
Beitragszahler
Beleihung
Berufsgenossenschaften
Berufsunfähigkeit
Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung
Bezugsrecht

 

 

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