Altersvermögensgesetz

Das Altersvermögensgesetz wurde geändert, um die Altersversorgung durch den Aufbau von privatem Vermögen zu sichern. Die Altersvorsorge wird hierbei sowohl von Arbeitnehmern als auch von den Arbeitgebern finanziell mitgefördert. Die Altersvorsorge wird durch den Staat unterstützt, z.B. durch die Riester-Rente, sichert aber unter anderem auch den Lebensunterhalt, falls der Arbeitnehmer durch einen Unfall, oder ein körperliches Gebrechen Arbeitsunfähig werden sollte. Die gesetzlichen Rentenversicherungsträger wurden mit der Verabschiedung des Gesetzes auf eine bessere Auskunftspflicht für die Versicherten verpflichtet.



 

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Weitere Begriffe mit dem Anfangsbuchstaben A bis B:

Ablaufleistung
Abschlusskosten
Abtretung
Alterseinkünftegesetz
Altersgrenzen
Altersvermögens-Ergänzungsgesetz
Altersvermögensgesetz
Anfechtung
Anlagestock
Annahmebestätigung
Anpassungsversicherung
Anrechnungsverbot
Anschlussversicherung
Antragsmodell
Arbeitslosengeld 2
Auflösungsoption
Aufrechnung
Aufschubzeit
Ausbildungsversicherungen
Ausfalldeckung
Aussteuerversicherungen
Barwert
Basis-Rente
Befreiende Lebensversicherung
Beginnverlegung
Beitragsanpassungsklausel
Beitragsberechnung
Beitragsbestandteile
Beitragsdepot
Beitragsfreistellung
Beitragsrückerstattung
Beitragsverrechnung
Beitragszahler
Beleihung
Berufsgenossenschaften
Berufsunfähigkeit
Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung
Bezugsrecht

 

 

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