Das Altersvermögensgesetz wurde geändert, um die Altersversorgung durch den Aufbau von privatem Vermögen zu sichern. Die Altersvorsorge wird hierbei sowohl von Arbeitnehmern als auch von den Arbeitgebern finanziell mitgefördert. Die Altersvorsorge wird durch den Staat unterstützt, z.B. durch die Riester-Rente, sichert aber unter anderem auch den Lebensunterhalt, falls der Arbeitnehmer durch einen Unfall, oder ein körperliches Gebrechen Arbeitsunfähig werden sollte. Die gesetzlichen Rentenversicherungsträger wurden mit der Verabschiedung des Gesetzes auf eine bessere Auskunftspflicht für die Versicherten verpflichtet.
Aufgrund des Umfanges finden Sie folgende Begriffseinteilungen des Lexikons nach dem Alphabet:
Diese Navigationsstruktur findet sich auf jeder Seite des Lexikons wieder.
Wer die unterschiedlichen Leistungen der verschiedenen Altersvorsorge Möglichkeiten vergleichen möchte, kann links im Menü ein kostenloses und individuelles Angebot zu verschiedenen AV Formen von einem Experten anfordern.
Weitere Begriffe mit dem Anfangsbuchstaben A bis B:
Copyright 2009 - heute by www.kapitallebensversicherungen.eu