Altersgrenzen

Die Altersgrenzen zum Abschluss einer Versicherung sind abhängig von den einzelnen Versicherungsunternehmen und deren Tarifen. Als Altersgrenze wird auch bezeichnet, ab welchem Alter Altersrenten in Anspruch genommen werden können. Diese liegen zurzeit bei 65 Jahren - für Frauen und langjährig Versicherte - um die Regelaltersrente in Anspruch nehmen zu können. Langjährig Versicherte die den Anspruch auf Altersrente bereits eher in Anspruch nehmen wollen, können bereits mit 62 in Rente gehen, müssen aber Abzüge in Kauf nehmen. Diese Regelung gilt ab Geburtsjahr 1948 und jünger. Schwerbehinderten Menschen steht ab dem 63. Lebensjahr Rente zu. Für Altersteilzeitarbeit oder Arbeitslose gilt ein Rentenalter von 65, wobei auch hier die Regelung gilt, dass das Mindestalter bei 63 Lebensjahren liegen muss, um die Rente mit Abschlägen in Anspruch nehmen zu können. Abgezogen werden hier 0,3 Prozentpunkte je Monat, das heißt erfolgt der Renteneintritt mit dem 63. Lebensjahr wird die Rente um die Differenz von 24 Monaten gekürzt ( bis zum eigentlichen Eintritt in das Rentenalter ).



 

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Weitere Begriffe mit dem Anfangsbuchstaben A bis B:

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Abschlusskosten
Abtretung
Alterseinkünftegesetz
Altersgrenzen
Altersvermögens-Ergänzungsgesetz
Altersvermögensgesetz
Anfechtung
Anlagestock
Annahmebestätigung
Anpassungsversicherung
Anrechnungsverbot
Anschlussversicherung
Antragsmodell
Arbeitslosengeld 2
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Aufrechnung
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Ausbildungsversicherungen
Ausfalldeckung
Aussteuerversicherungen
Barwert
Basis-Rente
Befreiende Lebensversicherung
Beginnverlegung
Beitragsanpassungsklausel
Beitragsberechnung
Beitragsbestandteile
Beitragsdepot
Beitragsfreistellung
Beitragsrückerstattung
Beitragsverrechnung
Beitragszahler
Beleihung
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