Das Alterseinkünftegesetz regelt mit einem Gesetzespaket das aus vielen Einzelgesetzen besteht die Versteuerung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen. Das Alterseinkünftegesetz regelt somit, dass nicht die Einzahlung auf die private Altersvorsorge wie z.B. die Rentenversicherung besteuert wird, sondern die nach Ablauf der Versicherung gezahlten Zuwendungen. Seit Anfang 2005 gilt die Regelung dass die Rente zu 50% zu versteuern ist. Wer 2006 in Rente geht muss seine Bezüge bereits mit 52% besteuern. Jedoch gelten für Rentner besondere Freibeträge, und ein Altersentlastungsbetrag der eine Steuerzahlung meist schon hinfällig werden lässt. Für Beamtenpensionen gilt, dass diese nach der Lohnsteuerkarte besteuert werden, aber bei diesen ein Freibetrag von 2880 Euro gilt, auch Versorgungsfreibetrag genannt. Altersbezüge die während der Berufstätigkeit in der Ansparphase bereits versteuert worden sind - wie die Pensionskassen oder Direktversicherungen - bleiben weiterhin bei der Rentenauszahlung steuerfrei.
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