Eine Abtretung einer Lebensversicherung erfolgt, wenn der Versicherungsnehmer Rechte aus einem Versicherungsvertrag an eine Dritte Person überträgt. Dies erfolgt meist zur Absicherung eines Kredites oder einer Immobilienfinanzierung, indem die Rechte an die Bank übertragen werden, wobei der Versicherungsbetrag meist nach Fälligkeit für die Ablösung der Darlehenssumme verwendet wird. Die Abtretung einer Lebensversicherung benötigt nicht die Zustimmung der zuständigen Versicherungsgesellschaft, ist aber vom Versicherungsnehmer oder einer von ihm bevollmächtigten Person schriftlich an die Versicherungsgesellschaft zu melden. Mit einer erfolgten Abtretung der Lebensversicherung hat der Gläubiger sämtliche Rechte aus dem Versicherungsvertrag, der Versicherungsnehmer ist dabei weiterhin verpflichtet die monatlichen Beiträge für den Erhalt der Versicherung zu zahlen. Versicherungsurkunden bzw. Versicherungspolicen sind an den Gläubiger zu übergeben, damit dieser seine Forderung beweisen, bzw. geltend machen kann.
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