Abschlusskosten Lebensversicherung

Abschlusskosten einer Lebensversicherung werden von den Versicherungsgesellschaften nach Vertragsabschluss einmalig von der vereinbarten Versicherungsprämie abgezogen, um die Betriebskosten der Versicherungsgesellschaften abzudecken. Darunter fallen unter anderem die Provisionszahlungen an Vertreter, der allgemeine Aufwand für die Ausfertigung und auch Prüfung von Versicherungsanträgen, oder die Ausfertigung des Versicherungsscheines. Die abgezogenen Abschlusskosten verringern bei Kapitalanlageverträgen die Gesamtrendite, da diese von den eingezahlten Beiträgen abgezogen werden.



 

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Weitere Begriffe mit dem Anfangsbuchstaben A bis B:

Ablaufleistung
Abschlusskosten
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Alterseinkünftegesetz
Altersgrenzen
Altersvermögens-Ergänzungsgesetz
Altersvermögensgesetz
Anfechtung
Anlagestock
Annahmebestätigung
Anpassungsversicherung
Anrechnungsverbot
Anschlussversicherung
Antragsmodell
Arbeitslosengeld 2
Auflösungsoption
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Aufschubzeit
Ausbildungsversicherungen
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Aussteuerversicherungen
Barwert
Basis-Rente
Befreiende Lebensversicherung
Beginnverlegung
Beitragsanpassungsklausel
Beitragsberechnung
Beitragsbestandteile
Beitragsdepot
Beitragsfreistellung
Beitragsrückerstattung
Beitragsverrechnung
Beitragszahler
Beleihung
Berufsgenossenschaften
Berufsunfähigkeit
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