Abschlusskosten einer Lebensversicherung werden von den Versicherungsgesellschaften nach Vertragsabschluss einmalig von der vereinbarten Versicherungsprämie abgezogen, um die Betriebskosten der Versicherungsgesellschaften abzudecken. Darunter fallen unter anderem die Provisionszahlungen an Vertreter, der allgemeine Aufwand für die Ausfertigung und auch Prüfung von Versicherungsanträgen, oder die Ausfertigung des Versicherungsscheines. Die abgezogenen Abschlusskosten verringern bei Kapitalanlageverträgen die Gesamtrendite, da diese von den eingezahlten Beiträgen abgezogen werden.
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